Lehrberuf Berufsjäger

Auf eine umfassende Ausbildung der Berufsjäger­lehr­linge wird im Bundes­land Salzburg besonderes Augen­merk gelegt.

Neben den Lehrgängen in der Forstfachschule und in Rotholz wird von erfahrenen Lehrberechtigten die Ausbildung in den Lehrrevieren übernommen.

Die Ausbildung zum Berufsjäger umfasst 3 Jahre Lehrzeit in einem von der Salzburger Jägerschaft anerkannten Lehrbetrieb.

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Berufsjägergesetz
Berufsjäger-Ausbildungsordnung
Buch Salzburger Jagdgesetz 2022
Gutsangestellten KV 2024

Ausbildung

Während der Lehrzeit hat der Lehr­ling an folgenden vorge­sehenen Fach­kursen, soweit er sie noch nicht absol­viert hat, teil­zunehmen:

  • Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung an einer nach dem Forstgesetz 1975 errichteten zweijährigen Forstfachschule oder einer zumindest gleichwertigen forstlichen Ausbildung;
  • Teilnahme an einem mindestens dreimonatigen Berufsjägerkurs (z.B.: in Rotholz)
  • Die erfolgreiche Ablegung der Salzburger Jagdprüfung oder einer als gleichwertig anerkannte Jagdprüfungen in einem anderen Bundesland oder Staat
  • Im letzten Ausbildungsjahr ist außerdem ein Vorbereitungskurs zu besuchen, der von der Salzburger Jägerschaft abgehalten wird und insbesondere das Salzburger Jagdgesetz beinhaltet

Nähere Informationen zu den geforderten Voraussetzungen bieten die Salzburger Jägerschaft, die Salzburger Landarbeiterkammer oder der Salzburger Berufsjägerverband.

Berufsjägerlaufbahn

  • Berufsjäger
  • Revierjäger (nach 6 Dienstjahren)
  • Oberjäger (nach frühestens 15 Dienstjahren)
  • Wildmeister (nach frühestens 25 Dienstjahren)

Der Vorstand der Salzburger Jägerschaft kann im Einzelfall vom Erfordernis der Mindestdienstzeit Abstand nehmen, wenn sich ein Revier- oder Oberjäger besondere Verdienste um die Jagd in Salzburg oder den Berufsjägerstand erworben hat.

Anträge für die Ernennung zum Oberjäger und Wildmeister sind vom Dienstgeber, oder nach Rücksprache mit diesem vom Vorstand des Salzburger Berufsjägerverbandes an die Salzburger Jägerschaft zu richten. Die Ernennung erfolgt durch die Salzburger Jägerschaft.