Berufsjägerprüfung 2012

  

Im Auftrag des Vorsitzenden der Berufsjäger-Prüfungskommission der Salzburger Jägerschaft wird am 22. Mai 2012 eine Berufsjägerprüfung abgehalten. Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis längstens 10. April 2012 bei der Salzburger Jägerschaft, Paß Luegstr. 8, 5451 Tenneck einzubringen. Dem Ansuchen um Zulassung sind anzuschließen:

 

a)Geburtsurkunde;

b)Staatsbürgerschaftsnachweis;

c)amtsärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung zum Jagdschutzdienst, insbesondere über die Eignung zur Bewältigung der mit dem Jagdschutzdienst im Gebirge verbundenen Belastungen;

d)Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf;

e)Zeugnisse über die Schulbildung;

f) Bestätigung über die Teilnahme an einem mindestens dreimonatigen Berufsjägerkurs;

g)1.  ein Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Forstfachschule oder

   2.  ein Zeugnis über die Absolvierung einer zumindest gleichwertigen forstlichen Ausbildung oder

   3.  der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse gemäß § 2 Abs 4 des Berufsjägergesetzes (BJG);

h)1.  ein von der Salzburger Jägerschaft beglaubigtes Zeugnis über die Verwendung gemäß § 2 Abs 1 lit h (BJG), das Tagebuch und die Themenbücher sowie allenfalls Unterlagen, aus denen das Vorliegen der Voraussetzungen für ein vorzeitiges Antreten gemäß § 2 Abs 1 lit h (BJG) hervorgeht, oder

2.ein Verwendungszeugnis gemäß § 2 Abs 3 (BJG) oder

3.der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse gemäß § 2 Abs 4 (BJG);

i)Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jagdprüfung;

j)Bestätigung des Salzburger Landesfischereiverbandes über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die Fischereischutzdienstprüfung;

k)Bestätigung der Salzburger Jägerschaft über die erfolgreich abgelegte Schießprüfung für Lang- und Faustfeuerwaffen.

 

 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet am Dienstag,
22. Mai 2012 bei der Salzburger Jägerschaft, Paß-Lueg-Str. 8, 5451 Tenneck statt.

 

Der schriftliche Teil der Prüfung hat die Abfassung jagddienstlicher Meldungen oder Anzeigen sowie die Behandlung von Fragen des Jagdbetriebes (Abschussplanung) zum Gegenstand, für deren Ausarbeitung dem Prüfungswerber insgesamt vier Stunden zur Verfügung stehen.

 

 

Der Prüfungsstoff umfasst folgende Gegenstände:

 

a)Rechtskunde: alle mit der Jagd, der Jagdausübung und den Wildkrankheiten in Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften einschließlich der Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Jagdschutzorgane im Sinne des Salzburger Landes - Wacheorganegesetzes; darüber hinaus das Salzburger Naturschutzgesetz 1993, insbesondere auch dessen Bestimmungen über den Schutz von Pflanzen- und Tierarten, das Nationalparkgesetz, das Salzburger Tierschutzgesetz 1974, das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland 1970, das Forstgesetz 1975, das Salzburger Höhlengesetz 1985 sowie das Salzburger Abfallgesetz 1991, soweit diese Gesetze für Jagdaufsichtsorgane von Bedeutung sind;

b)Waffen-, Schieß- und Fallenkunde einschließlich der zu beachtenden Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln;

c)Wildkunde und Wildökologie der Wildarten, deren Vorkommen und biologische Eigenarten, Ansprüche des Wildes an den Lebensraum, Auswirkungen der Wildhege und des Jagdbetriebes auf das Wild und seinen Lebensraum, wildökologische Raumplanung, Wildfütterung, tragbarer Wildstand, Wildkrankheiten und -seuchen und deren Bekämpfung, Wildbrethygiene;

d)Ursachen, Erkennung und Verhütung von Wildschäden, Feststellung ihres Ausmaßes und Berechnung des Schadens, Wechselwirkungen zwischen Land-, Forst- und Jagdwirtschaft sowie Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Einstands- und Äsungsverhältnisse;

e)Jagdbetrieb, ökologisch ausgerichtete Abschussplanung einschließlich Wildzählung, Wilddichte und Geschlechterverhältnis, Jagdbetriebseinrichtungen;

f)Jagdhundewesen;

g)jagdliches Brauchtum.

 

 

Tenneck, am 12.03.2012

Aktuell 3/2012

     

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