Berufsjägerprüfung 2012
Im
Auftrag des Vorsitzenden der Berufsjäger-Prüfungskommission der Salzburger
Jägerschaft wird am 22. Mai 2012 eine Berufsjägerprüfung abgehalten.
Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis längstens
10. April 2012
bei der Salzburger Jägerschaft, Paß Luegstr. 8, 5451 Tenneck einzubringen. Dem
Ansuchen um Zulassung sind anzuschließen:
a)Geburtsurkunde;
b)Staatsbürgerschaftsnachweis;
c)amtsärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung zum
Jagdschutzdienst, insbesondere über die Eignung zur Bewältigung der mit dem
Jagdschutzdienst im Gebirge verbundenen Belastungen;
d)Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf;
e)Zeugnisse über die Schulbildung;
f) Bestätigung über die Teilnahme an einem mindestens dreimonatigen
Berufsjägerkurs;
g)1. ein Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Forstfachschule oder
2. ein Zeugnis über die Absolvierung einer zumindest gleichwertigen
forstlichen Ausbildung oder
3. der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse gemäß § 2 Abs 4 des
Berufsjägergesetzes (BJG);
h)1. ein von der Salzburger Jägerschaft beglaubigtes Zeugnis über die
Verwendung gemäß § 2 Abs 1 lit h (BJG), das Tagebuch und die Themenbücher sowie
allenfalls Unterlagen, aus denen das Vorliegen der Voraussetzungen für ein
vorzeitiges Antreten gemäß § 2 Abs 1 lit h (BJG) hervorgeht, oder
2.ein Verwendungszeugnis gemäß § 2 Abs 3 (BJG) oder
3.der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse gemäß § 2 Abs 4 (BJG);
i)Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jagdprüfung;
j)Bestätigung des Salzburger Landesfischereiverbandes über die Teilnahme an
einem Vorbereitungskurs für die Fischereischutzdienstprüfung;
k)Bestätigung der Salzburger Jägerschaft über die erfolgreich abgelegte
Schießprüfung für Lang- und Faustfeuerwaffen.
Die
Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet am
Dienstag,
22. Mai 2012 bei der Salzburger Jägerschaft, Paß-Lueg-Str. 8, 5451 Tenneck
statt.
Der
schriftliche Teil der Prüfung hat die Abfassung jagddienstlicher Meldungen oder
Anzeigen sowie die Behandlung von Fragen des Jagdbetriebes (Abschussplanung) zum
Gegenstand, für deren Ausarbeitung dem Prüfungswerber insgesamt vier Stunden zur
Verfügung stehen.
Der
Prüfungsstoff umfasst folgende Gegenstände:
a)Rechtskunde: alle mit der Jagd, der Jagdausübung und den Wildkrankheiten in
Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften einschließlich der Bestimmungen über
die Rechte und Pflichten der Jagdschutzorgane im Sinne des Salzburger Landes -
Wacheorganegesetzes; darüber hinaus das Salzburger Naturschutzgesetz 1993,
insbesondere auch dessen Bestimmungen über den Schutz von Pflanzen- und
Tierarten, das Nationalparkgesetz, das Salzburger Tierschutzgesetz 1974, das
Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland 1970, das Forstgesetz 1975, das
Salzburger Höhlengesetz 1985 sowie das Salzburger Abfallgesetz 1991, soweit
diese Gesetze für Jagdaufsichtsorgane von Bedeutung sind;
b)Waffen-, Schieß- und Fallenkunde einschließlich der zu beachtenden
Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln;
c)Wildkunde und Wildökologie der Wildarten, deren Vorkommen und biologische
Eigenarten, Ansprüche des Wildes an den Lebensraum, Auswirkungen der Wildhege
und des Jagdbetriebes auf das Wild und seinen Lebensraum, wildökologische
Raumplanung, Wildfütterung, tragbarer Wildstand, Wildkrankheiten und -seuchen
und deren Bekämpfung, Wildbrethygiene;
d)Ursachen, Erkennung und Verhütung von Wildschäden, Feststellung ihres Ausmaßes
und Berechnung des Schadens, Wechselwirkungen zwischen Land-, Forst- und
Jagdwirtschaft sowie Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Einstands- und
Äsungsverhältnisse;
e)Jagdbetrieb, ökologisch ausgerichtete Abschussplanung einschließlich
Wildzählung, Wilddichte und Geschlechterverhältnis, Jagdbetriebseinrichtungen;
f)Jagdhundewesen;
g)jagdliches Brauchtum.
Tenneck, am 12.03.2012